VERMESSUNG VON SÄGERUNDHOLZ UND FASERHOLZ

Die Vermessung von Nadel-Sägerundholz oder Faserholz soll, sofern sie als Grundlage für die Berechnung des Holzverkaufspreises gilt, nach Vorschriften durchgeführt werden, die vom Zentralamt für Forstwirtschaft verfügt werden. So wird das gegenwärtige Holzvermessungsgesetz eingeleitet. Schon 1935 gab es in Schweden ein ersten Gesetz dieser Art. Es wurde u.a. von den Waldbesitzervereinigungen propagiert, um eine gerechte, einheitliche und unparteiische Holzvermessung sicherzutellen.

Mit der Zeit änderte sich jedoch die Vermessung von Rund- und Faserholz. Früher wurde das Holz an der Straße oder der Flußstrecke vermessen. Die Holzvermesser kamen oft zu den Waldbesitzern hinaus und vermassen dort das aufgepolterte Holz, was oft einen wertvollen persönlichen Kontakt mit sich brachte.

Heute wird das Holz meist auf Rundholzplätzen der Industrie oder auf Holzumschlagsplätzen vermessen. Einen engen Kontakt zwischen Waldbesitzern und Holzmessbeauftragten gibs es deshalb nicht mehr. Wir berichten hier darüber, wie die Holzvermessung heute vor sich geht, und erläutern einige Anforderungen für Sägerund- und Faserholz.
  • Wer vermißt mein Holz ?
Nahezu alle Holzlieferungen in Schweden werden von irgendeinem der Holzmeßvereine vermessen. Sowohl Verkäufer als auch Käufer arbeiten in diesen mit, um eine unparteiische Vermessung zu gewährleisten. Der Verein bürgt letztendlich dafür, daß die Vermessungen immer auf gleiche Art und Weise durchgeführt werden. Das Hilzmeßpersonal ist vom Verein angestellt und steht Holzverkäufern und -käufern unparteiisch gegenüber. Es wird fortlaufend ausgebildet, um den hohen Anforderungen, die der Beruf stellt, gerecht werden zu können.
  • Warum Werksvermessung.
Der Übergang von der Vermessung an der Straße zu jener auf Industrieablage war eine natürliche Anpassung an moderne Transportmöglichkeiten von Holz. Die Gründe dafür waren ökonomischer Natur; denn die Werksvermessung führte zu Kapazitätsvergrösserung, Kostensenkung und verbesserte damit die Liquidität des Holzkäufers.

Für die Lieferanten bedeutet die Werksvermessung eine unkompliziertere Lagerung des Holzes. Das Lagern von Holz auf Poltern oder Stapeln wird nicht mehr von der Holzvermessung beeinflußt. Das Holz kann zudem in der vom Lieferanten gewünschten Reihenfolge abgefahren werden.
  • Messbestimmungen
In Anlehnung an das Holzmeßgesetz hat das Zentralamt für Forstwirtschaft in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde Holzmeßvorschriften erlassen. Diese liegen den in der Praxis angewandten Holzmeßinstruktionen des Schwedischen Rates für Holzvermessung zugrunde. Um eine einheitliche Vermessung zu gewährleisten, werden Nadel-Sägerundholz und Faserholz im ganzen Land nach den gleichen Bestimmungen vermessen. Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die Vermessung von Faserholz in Nord- bzw. Südschweden, unterstützt durch die jeweils geltenden Bestimmungen, auf unterschiedliche Weise erfolgt.
  • Nadel-Sägerundholz
Maschinelle Messung von Sägerundholz. Länge und Durchmesser werden im Meßrahmen (1) registriert und auf dem Bildskrim (2) angezeigt. Das Meßpersonal schätzt u. a. Baumart und Qualität, die über die Taststur des Schaltpultes (3) eingegeben werden.
Rundholz soll zur Weiterverarbeitung im Sägewerk geeignet sein. Das bedeutet daß jeder Stamm folgende Bedingungen erfüllen muß:
  • von lebendem Baum gekappt und frei von Lagerfäule und Insektenschäden im Holz
  • sauber agbelängt
  • entastet ("gut" oder "zufriedenstellend")
  • genügend gerade
  • in vorgeschriebener Dimension ( Länge und Durchmesser) abgelängt.
Länge und Durchmesser eines Stammes werden entweder manuell oder maschinell gemessen. Bei maschineller Diametermessung wird der Rindentyp des Stammes angegeben, um für die Volumenberechung den jeweiligen Rindenabzug zu ermitteln. Die Länge und der Durchmesser werden in dm bzw. cm nach unten abgerundet. Das Volumen stellt das Produkt aus der Länge des Stammes und der Grundfläche am Zopfende ohne Rinde dar. Die Grundfläche wird nach einem Mittelwert der Durchmesserklasse bemessen. Für gewisse Fehler, wie z. B. unzulässige Krümmung, störende Wurzelfüsse, u.v.m. gibt es einen Volumenabzug.

Die Beurteilung der Qualität eines Stammes wird nach dem Verwendungszweck vorgenommen, den die Schnittholzausbeute erwarten lässt, z. B. hochwertiges Tischlerholz oder Bauholz. Stammholz wird in Güteklassen eingeteilt; für die Holzart Kiefer in die Klassen 1, 2, 3, 4 und 5, sowie für die Holzart Fichte in die Klasse 1, 2, 3 und 4. Die festgestellte Güte bezieht sich auf den gesamten Sägeblock.

Die Beurteilung der Qualität gründet sich auf Kriterien wie Jahrringbreite, Äste und ähnliche Fehler, die auf der Mantelfläche oder den Stirnflächen des Abschnittes sichtbar sind. Die Eigenschaften von Ästen werden an derjenigen Stammhälfte beurteilt, an welcher das Astvorkommen innerhalb eines Bereiches von 1,5 m am häufigsten ist.

Der Teil des Stammes, der zu Schnittholz verarbeitet wird, ist vermessungstechnisch als ein Zylinder mit gegenüber dem Zopfdurchmesser um 1 cm verringerten Durchmesser beschrieben. Für Krümmungen und Fehler, welche die Volumenausbeute beeinträchtigen, soll ein Volumenabzug in Form einer Abstufung von Länge oder Durchmesser vorgenommen werden. Fehler, die zur Abstufung der Länge führen können, sind z. B.  Fäulnis, offene Wunden, Fällund Wuchsriße sowie unschnürige Krümmungen. Eine Längenabstufung zur Verbesserung der Güte ist nur gestattet, wenn der Fehler innerhalb eines Bereiches von 6 dm vom Abschnittsende lokalisiert ist. Eine Abstufung des Durchmessers wird für solche Fehler am Stamm ausgeführt, die zu einer geringeren Ausbeute führen, als ob der Fehler nicht vorhanden wäre. Zu solchen Fehlern gehören z. B. offene Wunden und Unschnürigkeit. Stammfehler in Form von Drehwuchs, Wasserholz, Bläue und Schäden von holzbrütenden Insekten sind nicht volumenabzugsfähig.
  • Kennzeichung
Die Werksvermessung erfordert eine genaue Markierung und Trennung unterschiedlicher Lieferungen. Es muß sichergestellt sein, daß immer die richtige Holzpartie für den jeweiligen Lieferanten vermessen wird. Deshalb ist es u. a. erforderlich, jede Lieferung mit Namen oder Nummer des Verkäufers, der sog. Lieferantenkennzeichung, zu markieren.
Unvermessene Rundhölzer im Sägewerk.
Faserholz - Südschweden
(umfasst das Tätigkeitsbereich des Holzmeßvereins Syd)

Faserholz ist die Rohware für die Zellstoffherstellung. Das Holz muß aus diesem Grunde zufriedenstellend entastet und im übrigen so aufgearbeitet sein, daß bei Transport und industrieller Veredelung keine Probleme auftreten. Fäule wird mit gewissen Einschränkungen zugelassen. Faserholz wird in Stapeln, auf Fahrzeugen oder Bodenunterlage vermessen.

In die Volumenermittlung eines Stapels gehen Länge (L), Breite (B), Höhe (H), sowie Holzvolumenprozent (Vv-%) ein.

Das Holzvolumenprozent gibs den Volumenanteil von Holz (Festgehalt) am Gesamtvolumen des Stapels an. Diese Angabe ist vor allem abhängig von folgende Eigenschaften:
  • Eigenschaften der Stapels:

    • Art und Weise der Aufstapelung
    • Ernteabfälle, sowie Schnee und Eis
    • Baumartenmischung
  • Eigenschaften der Stämme:

    • mittlerer Durchmesser
    • Rindenstärke
    • Krümmung und Unregelmässigkeite
    • Entastung
    • Stammform/abholzigkeit
    • Länge
Bei der Volumenberechung eines Stapels werden sowohl Gesamtvolumen als auch Festgehalt ermittelt. Das Volumen des Stapels wird als Produkt aus L B H berechnet und in Raummentern (Rm) angegeben. Es ist also die Summe von Festgehalt, Rinde, und des in Stapel befindlichen Luftzwischenraumes.
Der Festgehalt wird als Produkt aus L B H Vv-% berechnet und in Festmetern (Vm) ohne Rinde (Fm o.R) angegeben.

Entscheidend für die Qualität eines Stapels ist das Vorkommen von Rot- und Lagerfäule, die je nach Baumart und Sortiment in unterschiedlichem Grad zugelassen werden können. Das zulässige Vorkommen von Fäule kann zwischen verschiedenen Käufern variiren, aber meistens gelten untenstehende Regeln. Die Qualitätsbeurteilung erfolgt dabei an den Stirnseiten der Stämme.
  • Faserholztauglicher Stapel
Das Holz ist tauglich zur Zellstoffherstellung, wenn der durch Fäule geschädigte Anteil weniger als die Hälfte der Stirnfläche der Stämme beträgt. Der Anteil von nicht faserholztaugliche Stämme ist ausserdem nur bis zu 20 Prozent vom Volumen zugelassen.
  • Faserholztauglicher Stamm
Für Fichtenpapierholz ist nur helle, feste Rotfäule am Stammende zugelassen. Lose Fäule, dunkelgefärbte Rotfäule oder Lagerfäule ist nicht zugelassen. Für Nadel- und Laubpapierholz ist Rotfäule bis zur Hälfte der Stirnfläche des Beurteilungsquerschnittes zugelassen. Lagerfäule bis zu einem Zehntel der Stirnfläche des Beurteilungsquerschnittes ist nur in neu abgeholzte, trockene Nadelbäume zugelassen. Rot- und Lagerfäule zusammen dürfen jedoch nicht mehr als die Hälften der Stirnfläche der Stämme aus-machen.

Ein Stamm, der diesen Anforderungen nicht genügt, wird aussortiert.
Bestimmung der Lage der Endfläche des Stapels.
  • Klassifizierung der Stapel
Die Qualität des ganzen Stapels wird anhand des fäulegeschädigten Anteils (Rot- und Lagerfäule) and der Gesamtstirnfläche des Stapels bestimmt und in Prozent angegeben. Der Grad der Lagerfäule soll dabei an einem Querschnitt ca. 15 cm vor Stammende ermittelt werden. Die Beurteilung von Fäule soll alle Stämme des Stapels umfassen, d. h. auch nicht faserholztaugliche Stämme.
  • Preisberechung eines Stapels
Bei der Berechnung des Holzwertes eines Stapels geht man von dessen Festgehalt nach Abzug der zu stark geschädigten Stämme, also dem Nettovolumen, und der geschätzten Qualität aus. Für einen Fäuleanteil bis zu 3 Prozent von der Gesamtstirnfläche des Stapels wird keine Preisreduktion vorgenommen. Bei einen Fäuleanteil oberhalb der Toleranzgrenze von 3 Prozent wird ein Abzug bis zu SEK 3 je Festmeter für jeden weiteren Prozentpunkt vorgenommen bis zu einen maximalen Fäuleanteil von 50 Prozent. Wenn der fäulegeschädigte Anteil grösser ist, wird der Stapel als nicht faserholztauglich klassifiziert.
Faserholz - Nordschweden
( umfaßt die Tätigkeitsgebeite den Holzmeßvereinen Nord, Mellan und Wermländska VMF)

Faserholz ist die Rohware für die Zellstoffherstellung. Das Holz muß aus diesem Grunde entastet und im übringen so aufgearbeitet sein, daß bei Transport und industrieller Veredelung keine Probleme auftreten.
  • Volumenvermessung
Bei der vermessung von Faserholz soll der Festgehalt ohne rinde, also das igentliche Holzvolumen, ermittelt werden. Eigrntlich müßte also jeder Stamm vermessen werden. Eine solche Stammvermessung nimmt jedock viel Zeit in Anspruch und verursacht hohe Kosten. Deshalb wird eine Kombination von Stapel- und Stammvermessung angewandt. Es wird also eine Stichprobenvermessung durchgefürhrt.
  • Volumen eines Stammes
Das Volumen eines Faserholzstammes wird durch Zopf/Stammendenvermessung bestimmt. Das bedeutet, der Stammdurchmesser wird sowohl am Zopfende als auch am stärkeren Stammende gemessen. Das Maß wird in cm, abgerundet auf ganze Werte, angegeben. Die Länge gibt den Abstand zwischen den Endzentren an.Maßeinheit ist hier der dm, auch nach unten auf den nächsten ganzen Wert abgerundet.

Das Stammvolumen (V) berechnet sich nach folgender Formel:
L gibt die Länge des Stammes an, Dr und Dt der Stammdurchmesser des stärkeren Endes bzw. des Zopfendes.

  a =
Stammdurchmesser (cm)
Zopfende
Länge (cm)
-349.0 350-449 450-
-14.0 0,485 0,485 0,485
15-24 0,465 0,460 0,455
25- 0,440 0,430 0,420
  • Das volumen eines Stapels
Sehen Sie bitte "Faserholz - Südschweden".
  • Brutto- und Nettovolumen
Das Bruttovolumen eines Stapels entspricht dem Gesamtvolumen aller Stämme. Daas Nettovolumen ist gleich dem Bruttovolumen abzüglich der aussortierten Stämme und dem ieweiligen anteil an Rotfäule. Man nennt es auch Liefervolumen. Nach dieser Volumenangabe erfolgt die Bezahlund des Holzes.
  • Volumenermittlung durch stichproben
Bei der Stichprobenvermessung werden die Holzlieferungen im Hinblick auf u.a. Sortiment und Lieferanten in sog. Messungskollektive aufgeteilt. Voraussetzung für diese Methode ist, daß bei allen Faserholzstapeln eines Kollektives sofort eine Stapelvermessung durchgeführt wird. Danach werden rein zufallsmäßig Stapeln ausgewählt und deren Brutto- und Nettovolumen durch Stammvermessung bestimmt. Das Ergebnis dieser Vermessung läßt nun eine Korrektur der Werte von Brutto-bzw. Nettovolumen der Stapelvermessung auf Stammvermessungsniveau zu. Als Grundlage für die Korrektur wir der Stichprobendurchschnitt der letzten 12 Monate verwendet. Aus Erfahrung weiß man, daß die Werte vom Brutto-bzw. Nettovolumen bei der Stapelvermessung üblicherweise höher liegen.
  • Qualität
Die qualität von Faserholzstämmen hängt vom Schädigungsgrad durch Rot- und Lagerfäule ab.

Ein Beispiel: Die Stammvermessung einer Stichprobehat ein Nettovolumen von 662 Fmo.R. ergeben. Der Stapelvermessung zufolge betrug das Nettovolumen jedoch 675 Fmo.R. Daraus ergibt sich eine Umrechnungszahl von 662/675=0,981. Die Stapevermessung fiel demnach um 1,9% höher aus. Ein Verkäufer, der laut Stapelvermessung 100 Fmo.R. geliefert hat, bekommt also nach Umrechnung nur 98,1 Fmo.R. gutgeschrieben.
  • Abrechnung
Alle angaben, die man bei der Vermessung erhält ( Messdaten), werden registriert. Für Sägerundholz wird eine sog. Lieferantenakte (ID-handling) angelegt, in der u.a. Namen und Anschrift des Verkäufers vermerkt sind. Die Vermessungsergebnisse der einzelnen Stämme Werden Stammdaten genannt. Für Faserholz wird eine Meßbestätigung ausgestellt, die sowohl ID-Daten als auch Angaben über die Stapelvermessung enthält.

Die Abrechnungsunterlagen werden zur Forstwirtschaftlichen Datenzentrale (SDC) gesendet. Dort werden die Ergebnisse bearbeitet, und die Vermessungsbenachrichtigung wird unter Angabe von menge. Qualität und Holzwert dem Lieferanten zugeschickt.
  • Kontrolle
Die Vermessung wird vom Personal des Holzmeßvereins durchgeführt und fortlaufend durch die sog. interne Kontrolle geprüft. Ausserdem werden Kontrollen durchgeführt, wenn eine der von der Vermessung betroffenen Parteien mit dem Resultat nicht einverstanden ist und aus diesem Grunde eine Wiederholung wünscht. In diesem Falle spricht man von "verlangten Kontrollen".

Eine Vermessung am Werk oder Holzumschlagsplatz erschwert die Durchführung einer "verlangten Kontrolle" im Anschluß an eine ordentliche Vermessung oder macht sie sogar unmöglich. Um diesem Nachteil entgegenzuwirken, haben die Meßvereine die interne Kontrolle entwickelt und diese zugleich sehr umfassend gestaltet. Sie wird nach Normen, die vom Schwedischen Rat für Holzmessung festgelegt werden, durchgeführt und aufgezeichnet. Die interne Kontrolle kann unterteilt werden in:

*Betriebskontrolle
*Überprüfung der Qualifikation des Meßpersonals.

Bei der Betriebskontrolle wird eine zufällige Auswahl von Kontrolleinheiten vorgenommen, wobei der Gesamtvorgang der Messung überprüft wird. Die Überprüfung der Qualifikation des Meßpersonals erfolgt durch eine gezielte Auswahl von Kontrolleinheiten. Dabei soll sich zeigen, ob das Personal die Meßinstruktionen auch richtig in die Praxis umsetzen kann.

Für Betriebskontrolle herausgenommene Stämme.
  • Beanstandung
Jeder, von der Vermessung betroffene hat das Recht, beim Meßverein eine Kontrolle zu verlangen. Voraussetzung is jedoch, daß dies in angemessener Zeit geschieht, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Vermessungsresultates. Darüber hinaus muß das Holz noch an Ort und Stelle sein und getrennt von anderem gelangert sein. Der Verein nimmt dann eine neue Vermessung vor (Kontrollvermessung). Das Vermessungsergebnis der Kontrollvermessung soll immer das Vermessungsergebnis der ersten Vermessung ersetzen.

Wenn das ursprüngliche Vermessungsergebnis im Wert um 5 % oder mehr vom Resultat der Kontrollvermessung abweicht, so werden die Kosten der Vermessung vom Verein übernommen. Weicht die ursprüngliche Vermessung jedoch weniger als 5 % ab, muss derjenige, der die Vermessung beanstandet hat, die zusätzlich entstandenden Kosten tragen, bis zu höchstens SEK 5000. Die angegebene Kontrollgrenze ist bei Vermessung von Stämme gültig. Bei Stapelvermessung ist die entsprechende Grenze 7 %.

Auf Vermessungsplätzen der Industrie gibs es in der Regel keine Möglichkeiten, im Nachhinein eine Kontrolle der Vermessung zu verlangen bzw. diese durchzuführen. Die Kontrolle muß daher bereits vor der ordentlichen Vermessung beantragt werden.

Quelle: DER SCHWEDISCHE RAT FÜR HOLZVERMESSUNG

Da wir diesen Bereich ständig aktualisieren und erweitern, helfen Sie doch mit. Melden Sie uns, wenn die von Ihnen gesuchte Norm fehlt:

Telefon: +32 2533 04 94
eMail: info@ihb.de